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Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn sie zur zweckentsprechenden gerichtlichen Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren, im Sinne von § 91, Abs. 1 ZPO-keine Rechtsberatung-
Der für eine Detektei und dessen Dienstleistung relevante Stundensatz richtet sich nach Art und Beschaffenheit bzw. dem Aufwand eines Auftrages. Deshalb kann auch erst in einem persönlichen Gespräch zwischen dem Auftraggeber und der Detektei, in dem alle Fakten bekannt wurden, das zutreffende Honorar endgültig genannt werden. Wir distanzieren uns ausdrücklich vor horrenden und unverhältnismässigen Honoraren, ebenso wie von "Dumping-Preisen". Qualität hat seinen Preis und Qualität kann nur durch erfahrene Detektive mit modernster Technik erreicht werden.
Um Ihnen ein Angebot unterbreiten zu können, sollte in einem persönlichen Gespräch die Sachlage nebst bisheriger Erkenntnisse erörtert werden.
* Preise verstehen sich zzgl. gestzl. MwSt. - Die Mindesteinsatzzeit beträgt 5 Stunden/Detektiv/Tag. Sollte die Einsatzzeit weniger als 5 Stunden betragen, werden trotzdem pauschal 5,00 Stunden in Rechnung gestellt. Der Verwaltungsaufwand wird mit 200,- Euro pauschal berechnet. * Die Anbringung, Wechsel, sowie der Abbau des GPS-Senders werden jeweils ab Stuttgart berechnet (An/Abfahrt + Km)
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